Batteriegesetz
Gebrauchte Starterbatterien können dem Verkäufer an einer seiner Verkaufsstellen (auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich zurück gegeben werden. Die Rückgabe bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Recyclinghof kann unter Umständen kostenpflichtig sein, bitte informieren Sie sich bei der Sammelstelle in Ihrer Nähe. Endverbraucher haben beim Kauf einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten ein Pfand von Euro 7,50 zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich Pfand.
Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz vom 25. Juni 2009
Die unten abgebildete, durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Ist unter diesem Symbol zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie Batterien nach Gebrauch bei uns, an den Recyclinghöfen der Kommunen oder im Handel ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Alle Batterien werden wieder verwendet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wieder gewinnen und zugleich Umwelt und Gesundheit schützen.


